Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für die Zusammenarbeit mit KOMPASS interessieren. Bitten lesen Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig durch.
1. Anmeldung / Vertragsabschluss
Anmeldungen müssen beim Veranstalter direkt vorgenommen werden. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Beide erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des gegenseitiges Vertrages an.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss der Auftragsbestätigung anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Anfallende Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Aufsichtspflicht und Verantwortung
Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er bei Minderjährigen und / oder Behinderten weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe. Der Kunde versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen. Sofern Betreuungspersonen einer Organisation während des Verlaufs einer Veranstaltung wichtige Aufgaben mit übernehmen (anleiten, führen, sichern), müssen sich diese der möglichen Gefahren bewusst sein und entsprechende Verantwortung tragen.
4. Zahlungen
Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist unverzüglich mit Übersendung der Rechnung fällig. KOMPASS ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind:
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung (nur bei Beträgen über 1000€) zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten. Der Restbetrag ist fällig vier Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Inanspruchnahme unserer Leistungen.
Bei Einzelanmeldungen wird der Aktivitäts-Preis mit Zusendung der Anmeldebestätigung fällig. Dieser kann auf ein Konto von KOMPASS überwiesen werden oder am Aktivitätstag vor Beginn der Aktivität beim Leiter bar bezahlt werden. Überweisungen müssen bis spätestens drei Tage vor Beginn der Aktivität bei KOMPASS eingegangen sein.
5. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei jeder Stornierung wird dem Kunden folgender Anteil der Auftragssumme in Rechnung gestellt:
- bis 90 Tage vor Beginn: 20 % des Preises.
- vom 89. bis 60. Tag vor Beginn: 40 % des Preises.
- vom 59. bis 30. Tag vor Beginn: 60 % des Preises
- vom 29. bis 15. Tag vor Beginn: 80 % des Preises.
- danach 90 % des Preises.
Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100% der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zzgl. der entstehenden Kosten erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Stornierung (Ziffer 5.) in Kraft.
6. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig absagen. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich gemacht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
7. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) dies erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde.
9. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über vorliegende gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Trainer und Hilfspersonen strikt zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornobestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10. Ausrüstung
Die leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
11. Nutzungsrechte
Die von KOMPASS angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von KOMPASS und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden.
12. Versicherung
Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Hiergegen ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seines eigenen Versicherungsschutzes abgesichert. Der Veranstalter empfiehlt eine selbständige Absicherung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Beanstandungen
Beanstandungen oder erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Sie wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung der Aktivitätsleitung sowie vorhandene Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu spät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. Der Veranstalter haftet, unter Vorbehalt der Regelung bei Pauschalreisen, in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Schaden.
Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, außer der Schaden ist absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
15. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem deutschen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungs-Voraussetzungen vor, kommen diese zur Anwendung.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.